Nach 10 bis 15 Jahren ist es in der Regel so weit: Die bisherige Zinsbindung endet. Also muss eine Anschlussfinanzierung her, schließlich tilgt sich die Restschuld nicht von selbst. 3 Varianten stehen für diesen Schritt zur Auswahl:
Die Anschlussfinanzierung birgt Risiken sowie Chancen. Denn zum einen können die marktüblichen Zinsen im Zeitraum der Zinsbindungsfrist steigen. Die Folgevereinbarung wird damit zu einem kostspieligen Ärgernis. Zum anderen birgt ein neues Darlehen aber auch die Chance, Ihre monatliche Rate zu ändern oder eine Sondertilgung vorzunehmen.
Generell gilt: Banken sind dazu verpflichtet, Ihnen 3 Monate vor dem Ende Ihrer Zinsbindung ein neues Angebot zu unterbreiten. So lange warten wir als Finanzierungsexperten aber nicht!
Ihr persönlicher Ansprechpartner denkt schon lange vor dem Fristablauf an Ihre Anschlussfinanzierung und leitet alles in die Wege. So haben Sie spätestens 12 Monate vorher die besten Angebote von mehreren Banken auf den Tisch und können gemeinsam mit dem Experten entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten.
Durch unser weitreichendes Netzwerk finden wir die Lösung, die am besten zu Ihrer aktuellen Situation passt. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um eine reibungslose Ablösung des alten Darlehens und alle notwendigen Formalitäten. Rundum sorglos in den eigenen vier Wänden – dafür geben wir alles!
Bereits 3 Jahre vor dem Ende Ihrer Zinsbindung halten wir Augen und Ohren offen, um Ihnen gegebenenfalls ein Forward Darlehen zu sichern.
Durch diese Voraussicht sind oft noch niedrigere Zinssätze möglich.